mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

Kontakt

Bierweg 1a
99310 Arnstadt Tel.: 03628/6190-0
Fax: 03628/6190-36 E-Mail: info@drk-arnstadt.de

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (Mutter-/Vater-Kind-Kur). Seit dem 01. 07. 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Beratung zu Mutter Kind Kuren Foto: M. Eram / DRK e.V.

Die zentrale Beratungsstelle des DRK-Landesverbandes Thüringen hat ihren Sitz in

  • Heinrich-Heine-Str. 3 99096 Erfurt
  • Beraterin: Silvia Gröbel
  • Öffnungszeiten: 
    Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr
    Freitag von 8 bis 14 Uhr
  • Tel.: 0361 3440-240

Die Beratung kann in einem persönlichen Gespräch, telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.

Die Beraterin klärt mit Ihnen,
  • welche Kurform die für Sie beste ist und ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherer für Ihr Anliegen zuständig ist.
  • welche gesundheitlichen Störungen bei Ihnen und Ihren Kindern vorliegen.
  • welche belastenden Faktoren in Ihrem Leben zur Kurbedürftigkeit führen.
  • welche Therapieangebote und Ausstattungsmerkmale in der Mutter-Kind-Klinik vorhanden sein sollten.
  • welche Hilfen es seitens der Krankenkassen gibt, um Sie in Ihrem Vorhaben zu unter-stützen.

Die Beraterin

  • informiert Sie über Kurabläufe, Anforderungen an die Kurteilnehmer, Kosten für Fahrten zum Kurort und ähnliches,
  • schreibt in Ihrem Auftrag den Antrag auf die Mutter-/Vater-Kind-Kur an Ihre Krankenkasse,
  • verschickt die Originalunterlagen an die Kasse,
  • reserviert in einem konkreten Kurhaus Plätze für Ihre Mutter-/Vater-Kind-Kur,
  • hält den Kontakt zu Ihnen bis zum Eintreffen des endgültigen Bescheides,
  • hilft Ihnen einen Widerspruch zu formulieren, wenn die Kur abgelehnt worden ist.

Ausführliche Informationen rund ums Thema Mutter-/Vater-Kind-Kur und Müttergenesungskur erhalten Sie hier. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Atteste zur Beantragung der Vorsorgemaßnahme herunterzuladen.

Bevor Sie mit Ihrem Attest zu Ihrem behandelnden Arzt gehen, machen Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch aus. Gut informierte Frauen haben die besseren Chancen auf ein intensives Arztgespräch und ein gut ausgefülltes Attest. Und ein aussagekräftiges Attest ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse.